bei der Aikidogruppe Norden in Ostfriesland
bei der Aikidogruppe
Norden in Ostfriesland
Hier finden Sie Informationen zu Terminen des Vereins, Veranstaltungen im Dojo und außerhalb sowie wichtige aktuelle Neuigkeiten.
Anzeigen »Informationen für Einsteiger
Hier finden Sie Informationen zu Terminen des Vereins, Veranstaltungen im Dojo und außerhalb sowie wichtige aktuelle Neuigkeiten.
23.09.2023 Lehrgang in Oldenburg mit Renate Arlt (6. Dan)
Ausschreibung (pdf)
Aikido und Selbstbehauptung
Über die KVHS Norden werden demnächst Schnuppertrainings angeboten.
Für Kinder und Jugendliche von 10 bis 14 Jahren: Fr., 17.03.23, 16:00 - 18:30 Uhr
Für Kinder von 6 bis 10 Jahren: Sa., 18.03.23, 10:00 - 12:30 Uhr
Dynamik und Harmonie
Demnächst startet eine Übungsreihe zu dem Thema über die KVHS Norden.
Erster Termin: Do., 16.02.23, 18:30 - 20:00 Uhr
Der gesamte Kurs umfasst 6 Termine (12 Unterrichtsstunden).
Das Neue Jahr 2023 mit mehr Bewegung beginnen?
Sie haben die Gelegenheit, im Verlauf von 8 Trainingseinheiten die Welt der japanischen
Kampfkunst Aikido kennenzulernen. Das Training ermöglicht eine Menge
neuer Erfahrungen in der Körperwahrnehmung und im Kontakt mit anderen.
Dies alles ohne Mitglied im Verein zu sein. Der Einführungskurs bietet die
Gelegenheit,
Aikido
einmal für sich selbst mit anderen auszuprobieren.
In der Galerie finden Sie ein
paar Impressionen vom Training.
Der Einführungskurs wird ab dem 09.01.2023 immer
montags von 19:15 bis 20:45 stattfinden.
Auch ein späterer Einstieg ist problemlos möglich.
Die Teilnahmegebühr beträgt 15€.
Jedes Vereinsmitglied ist herzlich zur Mitgliederversammlung eingeladen. Die Tagesordnungspunkte können der Einladung entnommen werden.
Am 15.10.2022 findet in Oldenburg ein Aikidolehrgang mit Andreas Jürries (6. Dan) statt.
Es werden zwei Einheiten angeboten: Von 13 bis 15 Uhr und von 16 bis 18 Uhr.
Ort: Auguststr. 78, 26121 Oldenburg
Es wir darum gebeten, Bokken, Jo und Tanto mitzubringen.
Normalbeitrag | ermäßigt | |
---|---|---|
Erwachsene | 30 € | 15 € |
Jugendliche | 15 € | |
Kinder | 10 € | |
Geschwisterkind | 5 € |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können die Mitgliedsbeiträge erstattet bekommen.
Informationen zu „Leistungen für Bildung und Teilhabe“
Antrag zur Aufnahme in den Aikikai Deutschland.
Link zum Downloadbereich des Aikikai
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen "Aikidogruppe Norden e.V.". Sitz des Vereins ist 26506 Norden, Försterpfad 38.
Er ist beim Amtsgericht Aurich im Vereinsregister eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeverordnung.
Zweck des Vereins ist die Übung und Förderung des Sports, insbesondere der Budo-Kunst Aikido.
Ein Schwerpunkt liegt in der Bewahrung und Vermittlung der ethischen und philosophischen Grundlagen des Aikido, beruhend auf dem Prinzip der Gewaltlosigkeit. Weitere Ziele des Vereins sind die Förderung der Jugendhilfe und der
öffentlichen Gesundheit. Parteipolitische, rassistische, sexistische und religiöse Betätigung sind innerhalb des Vereins untersagt. Jedes Vereinsmitglied hat sich um Sachloyalität und Toleranz zu bemühen.
2. Der Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch: Errichtung und Unterhaltung eines eigenen Dojos, Förderung der Trainingsmöglichkeiten, Ausrichtung von Lehrveranstaltungen, Kontaktpflege mit anderen Aikido-Gruppen, die Verbreitung des Aikido unter
Kindern und Jugendlichen durch speziell abgestimmte Trainingsangebote.
§ 3 Selbstlosigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Vereinszugehörigen des Aikidogruppe Norden e.V. dürfen in ihrer Eigenschaft als solche keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins erhalten.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen, begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt. Minderjährige haben eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen.
2. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
4. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.
5. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für drei Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem
Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben werden.
6. Ein Ruhen der Mitgliedschaft ist in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag möglich.
§ 5 Beiträge
1. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Er kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen.
2. Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit festgelegt.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§ 7 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2. Die MV ist vom Vorstand mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung.
Der Vorstand kann eine außerordentliche MV einberufen. Der Vorstand hat eine außerordentliche MV einzuberufen,
wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Für die außerordentliche MV gelten die Einladungsformalien der ordentlichen MV.
3. Jedem Mitglied mit vollendetem 16. Lebensjahr steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
4. Jedes Mitglied kann bis 28 Tage vor der MV Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.
5. Jede MV ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
6. Die Entscheidungen der MV werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins sowie über Satzungsänderungen sind mit ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder zu fällen.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.
7. Über die MV ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der von der MV gewählten Protokollanten/in zu unterzeichnen und muss von der nächsten MV genehmigt werden.
8. Die MV ist insbesondere für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
b) Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahl des Vorstandes
e) Wahl der Kassenprüfer
f) Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen
g) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.
§ 8 Der Vorstand
1. Im Sinne des § 26 BGB besteht der Vorstand aus 3 gleichberechtigten Personen.
2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Beendigung seiner Amtszeit aus, so ist der Vorstand
berechtigt, bis zur nächsten Mitgliederversammlung das Amt stellvertretend zu besetzen.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit wird erstrebt, den Vorstand mit anderen Personen zu besetzen. Eine Wiederwahl ist jedoch möglich. Der Vorstand bleibt so
lange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.
4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
5. Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Ausschüsse berufen, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und beraten.
§ 9 Vereinsjugend
Die Jugend der Aikidogruppe Norden e.V. führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr zufließenden Mittel. Die Jugend der Aikidogruppe Norden e.V. gibt sich eine eigene Jugendordnung. Sie ist für ihre Beschlüsse
gegenüber dem Vorstand verantwortlich.
§ 10 Kassenprüfung
Die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins wird regelmäßig durch zwei KassenprüferInnen geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht. Die Mitgliederversammlung wählt zwei KassenprüferInnen, die
nicht Mitglied des Vorstandes sind.
§ 11 Haftungsausschluss
Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern und seinen TeilnehmerInnen nicht für die bei den Trainings evtl. eintretenden Unfälle, Unfallfolgen oder Diebstähle.
§ 12 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder. Für den Fall der Auflösung bestimmt die Hauptversammlung zwei
LiquidatorInnen, die die Abwicklung durchzuführen haben.
2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines steuerbegünstigtem Zwecks fällt das das Vermögen an den Landessportbund Niedersachsen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden hat.
Für weitere Informationen und Fragen rund ums Training stehen wir gerne zur Verfügung.
Das Aikidotraining wird von Marianne Goede 4. Dan, Heinz Abels 4. Dan und Anita Armbruster 4. Kyu geleitet. Vor ca. 15 Jahren begannen wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu unterrichten. Seit 8 Jahren bieten wir ein Aikidotraining in Norden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Die Gruppen bestehen aus ca. 8-10 Übenden.
Montag | 17:30 - 19:00 | Jugendliche |
---|---|---|
19:15 - 20:45 | Erwachsene | |
Mittwoch | 17:00 - 18:00 | Kinder |
18:15 - 19:45 | Erwachsene |
Damit sich jeder/jede im Dojo wohlfühlt, möchten wir alle bitten, sich an einige Regeln zu halten.
Für Gäste
Angaben gemäß § 5 TMG:
Aikidogruppe Norden e. V.
Försterpfad 38
C/O H. Abels
26506 Norden
Telefon: 0174/7591758
E-Mail:
Eintragung im Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Aurich
Registernummer: VR 200391
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